Die Ecopop Initiative ist zur Zeit in der Beratung durch die schweizerische Legislative. Es gibt viele Argumente für und gegen die verschiedenen Anliegen im Initiativtext. In der folgenden Fassung werden diese Anliegen noch deutlicher, und weniger restriktiv, vorgelegt.
Ein Grundgesetz soll meiner Meinung nach in erster Linie wahrhaftig sein und die enthaltenen Anliegen direkt ansprechen. Das Grundgesetz soll einen Gesetzesraum ermöglichen und nicht das Leben der Menschen einschränken.
Initiativtext
Die Ecopop-Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» stellt, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff, folgendes Begehren:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 73a (neu) Bevölkerungszahl
1 Der Bund strebt auf dem Gebiet der Schweiz eine Einwohnerzahl auf einem Niveau an, auf dem die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sichergestellt sind. Er unterstützt dieses Ziel auch in anderen Ländern, namentlich im Rahmen einer globalen Debatte um die Grenzen des Wachstums und der Ausbeutung der natürlichen Lebensgrundlagen.
2 Die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz soll im dreijährigen Durchschnitt um maximal 0,2 Prozent pro Jahr wachsen.
3 Der Bund investiert mindestens 10 Prozent seiner in die Wirtschaftsförderung fliessenden Mittel in Massnahmen zur Förderung der Fortpflanzungsfähigkeit und –willigkeit der traditionsbewussten Schweizer und Schweizerinnen. Continue reading “Ecopop Initiative – neue Textfassung”