Ecopop Initiative – neue Textfassung

Die Ecopop Initiative ist zur Zeit in der Beratung durch die schweizerische Legislative. Es gibt viele Argumente für und gegen die verschiedenen Anliegen im Initiativtext. In der folgenden Fassung werden diese Anliegen noch deutlicher, und weniger restriktiv, vorgelegt.

Ein Grundgesetz soll meiner Meinung nach in erster Linie wahrhaftig sein und die enthaltenen Anliegen direkt ansprechen. Das Grundgesetz soll einen Gesetzesraum ermöglichen und nicht das Leben der Menschen einschränken.

Rappi

Initiativtext

Die Ecopop-Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» stellt, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff, folgendes Begehren:

I    Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 73a (neu) Bevölkerungszahl

1 Der Bund strebt auf dem Gebiet der Schweiz eine Einwohnerzahl auf einem Niveau an, auf dem die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sichergestellt sind. Er unterstützt dieses Ziel auch in anderen Ländern, namentlich im Rahmen einer globalen Debatte um die Grenzen des Wachstums und der Ausbeutung der natürlichen Lebensgrundlagen.

2 Die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz soll im dreijährigen Durchschnitt um maximal 0,2 Prozent pro Jahr wachsen.

3 Der Bund investiert mindestens 10 Prozent seiner in die Wirtschaftsförderung fliessenden Mittel in Massnahmen zur Förderung der Fortpflanzungsfähigkeit und –willigkeit der traditionsbewussten Schweizer und Schweizerinnen.

4 Er darf keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen, die gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstossen oder Massnahmen verhindern oder erschweren, die zur Erreichung der Ziele dieses Artikels geeignet sind.

II    Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)

9. Übergangsbestimmung zu Artikel 73a (Bevölkerungszahl)

1 Nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände müssen völkerrechtliche Verträge, die den Zielen dieses Artikels widersprechen, schnellstmöglich angepasst werden, spätestens aber innert vier Jahren. Nötigenfalls sind die betreffenden Verträge zu kündigen.

2 Nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände soll die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz im ersten Kalenderjahr nicht um mehr als 0,6 Prozent, und im zweiten Kalenderjahr nicht um mehr als 0,4 Prozent zunehmen. Ab diesem Zeitpunkt, und bis die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 73a in Kraft gesetzt wird, soll die ständige Wohnbevölkerung maximal 0,2 Prozent pro Jahr zunehmen. Eine höhere Zunahme in den Jahren bis zur Inkraftsetzung der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 73a muss innerhalb von fünf Jahren nach Inkraftsetzung dieser Ausführungsgesetzgebung ausgeglichen werden.

Persönlich bin ich sehr für eine nachhaltige Entwicklung und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen weltweit. Ich bin auch überzeugt, dass auf Grund einer gerechteren Verteilung der Güter und des Wohlstandes auf globaler Ebene das Thema Bevölkerungswachstum auch in Zukunft kein Problem sein wird. Hingegen finde ich es problematisch, wenn wir, als die Überprivilegierten, uns anmassen, den weniger privilegierten und unterdrückten Populationen auf dieser Welt vorschreiben zu wollen, wie sie sich verhalten sollen um unseren Überfluss nicht zu gefährden.

Wichtiger Hinweis: Dieser Initiativtext enthält Satire!

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